Erfolg durch Qualifikation – Der Qualitätsanspruch von my way

Als AZAV-zertifizierter Bildungsträger garantieren wir Ihnen hohe Standards in allen unseren Coaching-Angeboten. Unsere Zulassung unterliegt einer strengen jährlichen Prüfung, wodurch die Qualität unserer Dienstleistungen nicht nur gesichert, sondern auch kontinuierlich bestätigt wird.

Diese Zertifizierung berechtigt Sie dazu, Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), den Sie von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten haben, bei uns einzulösen

 

Ihr Vorteil

Dank unserer AZAV-Zertifizierung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen unser Coaching-Angebot mit einem Vermittlungsgutschein (AVGS) kostenfrei in Anspruch nehmen. Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihren Anspruch auf einen AVGS zu überprüfen und bei Bedarf den Antrag dafür zu stellen.

Ihr Weg zu gefördertem Coaching - Die Anspruchsvoraussetzungen

Wenn Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitssuchend, arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, haben Sie die Möglichkeit, einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zu beantragen. Wir sind Ihnen gerne behilflich, den entsprechenden Antrag zu stellen und senden Ihnen auf Wunsch die notwendigen Formulare zu.

Mit diesem Gutschein ist das Einzelcoaching bei uns komplett kostenfrei. Das Coaching kann entweder in Teilzeit oder Vollzeit absolviert werden, abhängig von den Vorgaben Ihres Beraters, der auch die Dauer des Coachings festlegt (mindestens 20 bis maximal 120 Unterrichtseinheiten).

Sobald Sie den AVGS erhalten haben, steht es Ihnen frei, den Coaching-Anbieter Ihrer Wahl zu wählen. Als AZAV-zertifizierter und zugelassener Träger bietet My Way Gründer + Coaching GbR professionelle Unterstützung an. Weitere Informationen zum AVGS finden Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur oder unserer Website.

 Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Abwicklung mit einem Vermittlungsgutschein