Erfolg durch Qualifikation – my way Qualitätsanspruch

Wir sind AZAV zertifizierter Bildungsträger und unterliegen einer jährlichen Prüfung. Dies sichert und bestätigt Ihnen die hohe Qualität unserer Dienstleistung und ermöglicht Ihnen die Förderung des Coachings durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Durch diese Zulassung können Sie Ihren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) vom Arbeitsamt oder Jobcenter bei uns einlösen.

Ihr Vorteil

Aufgrund unserer AZAV Zertifizierung sind unseres Coachings für Sie unter bestimmen Voraussetzung mit einem Vermittlungsgutschein (AVGS) kostenfrei. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihren Anspruch auf einen AVGS zu prüfen bzw. zu beantragen.

Anspruchsvoraussetzungen

Wenn Sie als Kunde der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters als arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Sie bei Ihrem zuständigen Berater einen Antrag für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS stellen. Gerne senden wir Ihnen den Antrag auf Wunsch zu.

Bei Vorlage des Gutscheins ist das Einzelcoaching für Sie komplett kostenfrei. Das Coaching findet in Teil- oder Vollzeit statt, je nach Vorgabe. Es obliegt der Entscheidung des zuständigen Beraters Ihnen ein Coaching und dessen Laufzeit zu genehmigen (mindestens 20 Unterrichtseinheiten – maximal 120 Unterrichtseinheiten)

Haben Sie den AVGS erhalten, so haben Sie die freie Anbieterwahl. Ihr Coaching kann dann, bei hierfür AZAV zertifizierten und zugelassenen Trägern wie my way Gründer + Coaching GbR durchgeführt werden. Mehr Informationen zum AVGS erhalten Sie auf den Seiten der Arbeitsagentur. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne. 

Abwicklung mit einem Vermittlungsgutschein